Mittwoch, 16. Dezember 2009

Hundekot ist Kündigungsgrund - Zeitschrift Finanztest 12/2009


Hundekot, der nicht aufgesammelt wird, ist ein leidiges Dauerthema, obwohl es mittlerweile viele Möglichkeiten und Hilfsmittel für die Hundekotentsorgung  gibt.

Hier unsere Tipps: hundundunterwegs.de- hundekotentfernung-tipps/

Nicht entfernter Hundekot kann sogar Konsequenzen für Mieter haben, die im Gemeinschaftgärten die Hinterlassenschaft nicht entfernen.Die Beeinträchtigung der Mitmieter ist erheblich.

Laut der Zeitschrift "Finanztest" Ausgabe 12/2009 dürfen Vermieter einem Mieter fristlos kündigen, der seinen Hund im Gemeinschaftsgarten ständig die Notdurft verrichten lässt.
Das hat das Amtsgericht Steinfurt entschieden (Az. 4 C 171/08).

Trotz Abmahnung hatte der Mieter seinen Hund weiter in den von den Hausbewohnern gemeinsam benutzten Garten gelassen, der dort sein Geschäft verrichtete. Der ständige Hundekot im Garten beeinträchtige die Mitmieter erheblich und störe den Hausfrieden nachhaltig, fanden die Richter. Da die Abmahnung keinen Erfolg hatte, durfte der Vermieter fristlos kündigen.

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